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Atemschutz

Sie rennen rein, wenn die anderen raus rennen!


Kameraden: „Gesund rein, gesund raus!“

Schon bei einfachen Einsätzen werden durch Brände, austretende Flüssigkeiten oder Gase Atemgifte freigesetzt. Dazu besteht die Gefahr des Sauerstoffmangels, vorwiegend in geschlossenen Räumen und windgeschützten Bereichen. Aus diesem Grund schützen sich die Einsatzkräfte der Feuerwehr durch das Tragen von Atemschutzgeräten.

Atemschutzgeräteträger haben eine spezielle Ausbildung, um den Innenangriff durchzuführen bzw. unter Atemschutz arbeiten zu dürfen. Dies bedeutet das Tragen eines Pressluftatmers und einer dazu passenden Vollmaske. Dadurch können Feuerwehrkameraden dichter an den Brandherd und das Feuer direkt an der Wurzel bekämpfen. Dies erfordert höchste körperliche Fitness.

Atemschutzgeräteträger im Einsatz

Ausbildung & Voraussetzungen

  • Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger auf Landkreisebene mit mind. 25 Stunden inkl. Abschlussprüfung.
  • Ärztliche Untersuchung G 26.3 als Voraussetzung – Wiederholung alle 3 Jahre (ab 50 Jahren jährlich).
  • Mind. einmal in 12 Monaten ein Leistungsnachweis in der Übungsstrecke der Feuerwehrtechnischen Zentrale Gifhorn.
  • Jährlich eine theoretische Weiterbildung sowie eine praktische Übung unter Einsatzbedingungen.
Gerade als Atemschutzträger ist regelmäßige Übung wichtig, um für den Ernstfall gewappnet zu sein.

Impressionen aus dem Atemschutz


Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr.